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Was in unserer Schule wichtig ist

Die gesetzliche Schulordnung (Schulunterrichtsgesetz § 43 bis 50, BGBl. Nr. 139/1974) regelt den allgemeinen Schulbetrieb in ganz Österreich. Die Hausordnung regelt die Abläufe im Schulhaus. Die Klassenregeln werden gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern erarbeitet und sind für alle verbindlich.

Miteinander leben erfordert Rücksicht und die Einhaltung bestimmter Regeln.
Gemeinsam! – Skupno!

LehrerGemeinsam wollen wir ein freundliches Umfeld schaffen, in dem unsere Schüler/innen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten entdecken und entwickeln können.

Dazu gehören:

HÖFLICHKEIT

  • Wir grüßen uns freundlich.
  • Gerne halten wir jemandem die Türe auf.

RESPEKT

  • Ein Lächeln stimmt uns alle heiter.
  • Wir machen Platz und lassen andere vorbei gehen.
  • Menschen mit anderer Hautfarbe oder Sprache achten wir.
  • Wir hören anderen zu und lassen sie ausreden.
  • Berechtigte Wünsche aller Lehrer/innen werden respektiert.

ORDNUNG- Wir halten Ordnung:

  • bei unseren Schulsachen
  • in unserer Klasse
  • in der Garderobe
  • im Pausenhof
  • im Geräteraum des Turnsaales

SPRACHE

  • Wir sind freundlich zueinander.
  • Komplimente hören wir lieber als Schimpfwörter.
  • Wer jemanden durch Worte beleidigt, entschuldigt sich.

RÜCKSICHT - Rücksicht heißt,
dass wir es vermeiden zu stoßen, zu schlagen oder jemanden anzurempeln.

  • Besser gegenseitig helfen, als raufen!
  • Wir achten auf die Sachen anderer und gehen sorgsam mit Gegenständen um, die uns nicht gehören.
  • Wir schalten das Handy im Schulgebäude aus.

PFLICHTEN - Hausübungen:

  • Lehrer/innen haben die Pflicht, Hausübungen, die sie aufgeben, zu verbessern.
  • Schüler/innen haben die Pflicht, Hausübungen so gut sie es können, sorgfältig zu machen.
  • Eltern haben die Pflicht darauf zu achten, dass ihre Kinder die Hausübung erledigen.

SAUBERKEIT - Wir halten unser Schulhaus sauber.

  • Wir achten auf Hygiene, um gesund zu bleiben.
  • Nach dem WC-Besuch waschen wir unsere Hände.
  • Die Anweisungen der Schulwartin werden befolgt.

SICHERHEIT - Wir vermeiden das Lärmen, Laufen und Raufen im Schulhaus.

  • Bei Alarm folgen wir den Anweisungen der Lehrkräfte.

EINLASS INS SCHULHAUS - Um 7.45 Uhr beginnt die Aufsichtspflicht der Lehrer/innen.

  • Morgenbetreuung findet ab 7.00 Uhr im vorgesehenen Raum statt.
  • Unterrichtsbeginn ist pünktlich um 8.00 Uhr.
  • Eltern verabschieden sich vor dem Schulhaus.

PAUSE - Große Pause ist von 9.40 bis 10.00 Uhr.

  • Wir nützen die ersten 10 Minuten für eine gesunde Jause.
  • Danach ist Zeit für Bewegung und Spiel im Schulgarten.

UNTERRICHTSENDE - Der Stundenplan zeigt uns die Stundenanzahl.

  • Denke daran, deinen Arbeitsplatz sauber zu hinterlassen
  • Garderobe: Stelle die Hausschuhe auf die Schuhablage und nimm deine Kleidungsstücke mit!
  • Packe die Schulsachen ein, die du für die Hausübung benötigst.
  • Kinder, die nicht den Hort oder die schulische Nachmittagsbetreuung besuchen, verlassen das Schulhaus.
  • Nun endet die Aufsichtspflicht der Lehrkraft.

SCHULWEG

  • Am Schulweg sind wir aufmerksam, um sicher nach Hause zu kommen.
  • Im Schulbus beachten wir die Sicherheitsregeln.

NACHMITTAGSBETREUUNG, HORT

  • Die Nachmittagsbetreuung beginnt im Anschluss an den Unterricht. Die Hortkinder werden von der Hortnerin erwartet.
  • Ab 14.00 Uhr werden die Schüler/innen in der Lernstunde betreut und gefördert.
  • Die Freizeitbetreuung erfolgt bis 17.00 Uhr.

TURNSAALBENÜTZUNG

  • Für die Einhaltung der Benützungsregeln (lt. Gemeinde) sind die Trainer/innen verantwortlich.
  • Fenster und Türen sind nach Trainingsende zu schließen.
  • Wir achten fremdes Eigentum und hinterlassen die Turnhalle und die Ankleideräume in ordentlichem Zustand.

Für unser Miteinander ist es wichtig, dass Werte wie Achtung, Höflichkeit und Rücksichtnahme gelernt und gelebt werden.

Wenn sich Schüler/innen wiederholt nicht an diese Vereinbarungen halten, werden die Eltern zu einem Gespräch eingeladen bzw. eine Helferkonferenz einberufen. Wer Gewalt in der Schule ausübt, kann auch von Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden, da er/sie zur Gefahr für andere werden kann.

Die Schulleitung und das Kollegium der VS Gurnitz
in Zusammenarbeit mit Klassenelternvertreter/innen

Gurnitz, 14.10.2014