Schulische Tagesbetreuung
- An unserer Schule werden 3 Gruppen als „Ganztagsschule in getrennter Abfolge“ geführt.
Dabei wird die Lernstunde von Lehrer/innen gehalten, der Freizeitteil von Betreuerinnen des Vereins „Kindernest“. - Parallel dazu erfüllen die Nachmittags-betreuung auch 2 Hortgruppen.
Hier erfolgt die gesamte Lern- und Freizeitbetreuung durch die Hortnerinnen des Gemeindehorts bzw. des Kindernesthorts.
Modelle ganztägiger Schulformen:
Bei der „getrennten Abfolge“ ganztäg. Schulform
- Unterrichtseinheiten am Vormittag
- Mittagessen
- Lern- und Fördereinheiten
- der Freizeitteil
Bei der „verschränkten Abfolge“ganztäg. Schulform
- Unterrichts- und Freizeitteile über den ganzen Tag verteilt.
Eine ganze Klasse muss geschlossen teilnehmen und 2/3 der Eltern und Lehrkräfte müssen zustimmen.
Rechtliche Aspekte:
Anmeldemöglichkeit:
- für die Dauer des betreffenden Schuljahres,
- von 1 bis zu 5 Tage pro Woche
- Eine Abmeldung kann nur zum Ende des ersten Semesters erfolgen. (Spätestens einen Monat vor Ende des Semesters schriftlich bekannt geben.)
- Um die Umsetzung des pädag. Konzeptes bzw. die Qualität der Bildungsarbeit zu gewährleisten, bedarf es eines regelmäßigen und pünktlichen Besuchs der Kinder an den angemeldeten Tagen bis mindestens 16 Uhr.
Da auch die Einheiten am Nachmittag als Schulzeit gelten, bedarf es bei Fernbleiben einer mündlichen oder schriftlichen Benachrichtigung unter Angabe des Grundes bei der Betreuerin oder der Schulleitung. Tageweise Freistellungen für ev. Musikschulbesuche oder Vereinstrainings sind zu Schulbeginn zu beantragen.
Um die Landesförderung zu erhalten müssen täglich mindestens 10 Kinder bis 16.00 Uhr anwesend sein.
Wie ist der Betreuungsteil gestaltet?
- SchOG §8
- Der Betreuungsteil hat immer drei Bereiche zu umfassen:
- Mittagessen
- gegenstandsbezogene Lernzeit, die sich auf bestimmte Pflichtgegenstände bezieht, und/oder individuelle Lernzeit
- Freizeit gelenkt oder frei - nach verschiedenen Schwerpunkten gestaltet
Gegenstandsbezogene Lernzeit:
- Lehrplan-Verordnungen
- Die gegenstandsbezogene Lernzeit dient der Festigung und Förderung des in den einzelnen Pflichtgegenständen vermittelten Lehrstoffs und umfasst auch schriftliche Arbeiten. Dabei ist darauf zu achten, dass die Aufgaben möglichst richtig, vollständig und eigenständig erledigt werden. Neue Lehrstoffe dürfen nicht erarbeitet werden.
- Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst fünf Wochenstunden (Schulforumsbeschluss).
Gestaltung der schulischen Ganztagsbetreuung:
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | |
08:00 - 11:50 |
Vormittagsunterricht |
||||
11:50 - 12:40 |
Freizeit Austausch |
Freizeit Austausch |
Freizeit Nativ Speaker |
Freizeit Austausch |
Freizeit Austausch |
12:40 - 13:00 |
Kinderplenum |
Bücher- olympiade |
Rollenspiel & Drama |
Kinderplenum |
Kinderplenum |
13:00 - 13:45 |
gemeinsames Mittagessen |
||||
13:45 - 14:00 |
Umwelt- workshop |
Bewegung im Freien Sport |
Freizeit Austausch |
Bewegung im Freien Sport |
Umwelt- workshop |
14:00 - 15:00 |
Lernzeit |
Lernzeit |
Lernzeit |
Lernzeit |
Umwelt- workshop |
15:00 - 16:30 |
Bewegung im Freien |
Kinesiologie für Kinder |
Nativ Speaker | Projektarbeit in Kleingruppen |
Bewegung im Freien Sport |
Auskunft:
- Individuelle Auskunft erhalten Sie von der Schulleiterin und den Freizeitbetreuerinnen.
- Anmeldungen für die Hortbetreuung erfolgen bei Frau Mack im Gemeindeamt.